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Pressemitteilung

Vorgetäuschte Teilhabe

09.03.2015

Geplante Neuregelungen im Rundfunkgesetz überarbeiten

Die Neufassung des Landesrundfunkgesetzes bleibt nach Überzeugung des Deutschen Journalisten-Verbandes in Mecklenburg-Vorpommern (DJV) deutlich hinter den aktuellen Erfordernissen zurück. Obwohl Gewerkschaften und Verbände auf Bitten des Landtages zahlreiche Änderungsvorschläge eingereicht haben, findet sich davon nichts im vorliegenden Gesetzentwurf wieder, der am Mittwoch (11. März) im Parlament beschlossen werden soll. „Wenn sämtliche Anregungen ignoriert werden, stellt sich die Frage, wie ernst die Regierungsfraktionen die Meinung fachkundiger Verbandsvertreter nehmen“, sagte der DJV-Landesvorsitzende Michael Zumpe. Ernsthaft und sorgfältig erarbeitete Stellungnahmen verkämen so zur nutzlosen Formalie. Der DJV fordert den Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf, den geplanten Neuregelungen des Rundfunkgesetzes nicht zuzustimmen und den Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten. Zehn Gewerkschaften, Verbände und Rundfunkanbieter hatten den vom Innenausschuss vorgelegten Fragenkatalog zum Entwurf der Landesregierung umfassend beantwortet und Änderungsvorschläge gemacht. „Wir konnten nur die Berichtigung der von uns entdeckten redaktionellen Fehler in der Beschlussempfehlung wiederfinden. Dafür hätte es gereicht, ein Korrekturbüro zu beauftragen. Uns ging es um wesentliche inhaltliche Änderungen“, betonte Zumpe. Die Haltung der Regierungsfraktionen zeuge von Ignoranz und nicht von Akzeptanz demokratischer Teilhabe. „Es macht wenig Sinn, eine staatliche Stiftung für bürgerschaftliches Engagement ins Leben zu rufen, wenn nicht längst existierende Mitwirkungsmöglichkeiten auch genutzt werden“, mahnte der DJV-Landesvorsitzende. Mehrfach kritisiert wurde von den Sachverständigen die geplante Neuregelung zur Frauenquote für den elfköpfigen Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern, das Aufsichtsgremium über den privaten Rundfunk im Land. Die Neuregelung sei missverständlich formuliert und überflüssig: In den zurückliegenden drei Wahlperioden hätten bereits jeweils mehr Frauen dem Gremium angehört als Männer. Die Neuregelung sorge für Verwirrung und sichere keineswegs eine gerechte Geschlechterverteilung. Ohne Not solle zudem die Amtszeit der ehrenamtlich tätigen Medienausschuss-Mitglieder auf zwei Wahlperioden begrenzt werden. Das gebe es so in keinem anderen Bundesland, sagte Michael Zumpe. Außerdem wurden Vorschläge, Vertretern weiterer Verbände im Aufsichtsgremium eine Stimme zu geben, z.B. dem Kinderschutzbund, in den Wind geschlagen. Andere wichtige Themen wie die stärkere Förderung von Medienkompetenz und die bessere technische Unterstützung lokaler Fernsehsender finden sich überhaupt nicht im Entwurf wieder. Das Landesrundfunkgesetz regelt im Wesentlichen die Belange des privaten Rundfunks. Die Novelle soll den kommerziellen Anbietern unter anderem künftig wieder Wahlwerbung politischer Parteien erlauben, was seit 2000 verboten war. Außerdem sollen die Rundfunkveranstalter künftig zehnjährige Zulassungen erhalten, um ihre Programme ausstrahlen zu können. Bisher betrug die Dauer fünf Jahre.
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