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Tarifabschluss wirkt

22.01.2020

…für Feste und Freie im NDR

Sieben Verhandlungsrunden, mehrere Warnstreiks – es waren die härtesten Tarifauseinandersetzungen im öffentlich rechtlichen Rundfunk seit Jahren. Am Ende kam ein Kompromiss heraus, mit dem alle Seiten leben können. Unterm Strich heißt das für die Beschäftigten mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen. Hier wichtige Eckpunkte:

Die Laufzeit beträgt 36 Monate, vom 1.4.2019 bis zum 31.3.2022.

Mehr Geld: Feste erhalten ab Januar 2020 rückwirkend zum 1.4.2019 zusätzlich 3,1 Prozent Gehalt, zum 1.4.2020 weitere 1,2 Prozent und zum 1.4.2021 noch einmal 2,45 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 50 Euro. Freie, die im NDR für 2019 Urlaubsentgelt (kein Ergänzungsurlaub) in Anspruch nehmen, bekommen eine Einmalzahlung von 1300 Euro. Die Honorare steigen zum 1.1.2020 um 4,3 Prozent und zum 1.4.21 um 2,45 Prozent. Arbeitnehmerähnliche Freie erhalten einen Zuschuss von monatlich 40 Euro zu Monats- und Jahreskarten im ÖPNV (befristet bis 31.12.2022).

Mehr Freizeit: Festangestellte und Auszubildende erhalten einmalig am 30.12.2019 einen freien Tag. Ab 1.1.2020 gibt es für Festangestellte dauerhaft zwei freie Tage, die wie Urlaub behandelt werden, für Auszubildende gibt es einen freien Tag. Freie erhalten ebenfalls dauerhaft einen zusätzlichen freien Tag. Die Regelung über die Flexitage wurde entfristet, künftig gibt es sechs Tage statt fünf. Wer Angehörige pflegt erhält zusätzlich vom NDR weitere fünf Tage.

Beschäftigungssicherheit: Betriebsbedingte Kündigungen werden bis 31.12.2024 (!) ausgeschlossen. Die Laufzeit von Rahmenverträgen, die nach Abschluss des Tarifvertrags und bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden, beläuft sich auf mindestens zwei Jahre, sofern der/die Freie zuvor mindestens fünf Jahre auf Basis von Rahmenverträgen im NDR beschäftigt war.

Weiteres: Der besondere Bestandsschutz für langjährige und/oder ältere Freie im NDR bleibt bis zum 30.6.2022 ausgesetzt. Für die jeweils letzte Erhöhung von Gehältern und Honoraren zum 1.4.2021 gibt es für die Gewerkschaften wie auch für den NDR ein Sonderkündigungsrecht.

v.i.S.d.P. Corinna Pfaff

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