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DJV kritisiert Polizeigesetz

11.03.2020

Rechte von Journalisten eingeschränkt

Schwerin. Das heute (11. März 2020) vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete Polizeigesetz schränkt nach Einschätzung des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) die Medienfreiheit ein. „Unsere Kritik haben wir zwar in der Anhörung und in persönlichen Gesprächen mit Abgeordneten vorbringen können, klar und deutlich. Aber sie ist von den Koalitionsfraktionen leider ignoriert worden“, sagte Corinna Pfaff, Geschäftsführerin des DJV-Landesverbandes M-V. Mit dem Gesetz ist der Berufsgeheimnisschutz für Journalisten  nicht ausreichend garantiert. Es ist völlig unverständlich, warum nun unterschiedliche Regelungen getroffen werden, nach denen sich zum Beispiel Geistliche, Rechtsanwälte und Landtagsabgeordnete immer auf den Berufsgeheimnisschutz berufen können, Journalisten aber nicht (§ 26b und §28). Potenzielle journalistische Quellen müssen nach Überzeugung des DJV voll auf ihren Schutz vertrauen können. Eine Einschränkung der Vertraulichkeit verlangt in jedem Fall eine äußerst sorgfältige Prüfung durch das zuständige Gericht. Dem Gesetz zufolge dürfen die Ermittlungsbehörden aber unter bestimmten Umständen auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss auf Recherchematerialien von Journalisten zugreifen. „Die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses und der uneingeschränkte Informantenschutz sind unabdingbare Voraussetzungen für eine freie Presse“, sagte Pfaff und verwies auf höchstrichterliche Entscheidungen dazu. In einer juristischen Stellungnahme hatte der DJV gefordert, den Berufsgeheimnisschutz für Journalisten nicht aufzuweichen und entsprechende Änderungsvorschläge unterbreitet. CP
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