Der Presseausweis

Hier können Sie den interaktiven Antrag auf den neuen Presseausweis 2024 ausfüllen und herunterladen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit der Landesgeschäftsstelle in Verbindung (Tel. 0385/565632).

Falls für 2023 oder früher schon ein Foto eingereicht wurde, kann dieses für den Presseausweis 2024 wieder verwendet werden (bitte auf dem Antrag vermerken). Datenschutzerklärung PA

Hinweise zum Presseausweis

Für den journalistischen Alltag ist er wichtig: der Presseausweis, wie er oben abgebildet ist.

Er ist anerkannt bei Behörden, in den Reihen der Polizei und bei vielen Unternehmen. Erkennbar ist er am Logo des Deutschen Presserats und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite.

Sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder können einen Presseausweis beim DJV beantragen, sofern sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind. Nehmen Sie hierfür Kontakt zu Ihrem DJV-Landesverband auf. Dort gibt es auch weitere Informationen zu Ausstellungsbedingungen und Kosten.

Der Deutsche Journalisten-Verband hat vor der wachsenden Anzahl so genannter Presseausweise gewarnt, die von dubiosen Anbietern im Internet beworben werden. Der oben gezeigte Presseausweis wird ausschließlich von den sechs Medienverbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) ausgestellt – und zwar nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten. Genau deshalb ist er anerkannt bei Behörden, in den Reihen der Polizei und bei  Unternehmen.

Tarife und Honorare

Tarifverträge aus vielen Medienbereichen. Außerdem Vergütungsregeln und Honorarübersichten.
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